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 Sachwertbonus

Das steuerfreie Extra zum Gehalt

Rohstoff-Investments als steuerfreier Gehaltsbestandteil mit langfristigem Mehrwert für Unternehmen und Beschäftigte.

  • Monatliche Freigrenze
  • Jährliche Pauschalversteuerung
  • Betriebsausgabe für Unternehmen
Ihre Vorteile

Rohstoff-Investments helfen dabei, Kaufkraftverluste durch Inflation langfristig abzufedern.

01

Mehr Netto durch Sachwerte

Edelmetalle und Technologiemetalle als Gehaltsbestandteil bieten Mitarbeitenden einen inflationsgeschützten Vermögensaufbau – ganz ohne Steuerabzug. Ein moderner Benefit mit echtem, langfristigem Mehrwert.

02

Wertzuwachs trifft Steuerersparnis

Durch gezielte Sachbezüge in Form von Rohstoffen kombinieren Sie Kapitalwachstum mit steuerlichen Vorteilen – für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden.

03

Sachbezüge zählen vollständig als Betriebsausgabe.

Sachbezüge inklusive aller Abgaben gelten als Betriebsausgabe und sind steuerlich absetzbar. So optimieren Sie Ihre Kostenstruktur und handeln gleichzeitig wertschätzend gegenüber dem Team.

60 Sekunden für den vollen durchblick

Rohstoff-Sachwertbezug in einem Erklärfilm!

Arbeitnehmer

Perfect for big companies
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Arbeitgeber

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Gold als Zuwendung

Bis zu 10.000 € jährlich – steuerlich begünstigt in Gold

Mehr Netto vom Brutto. Der Goldbonus landet direkt beim Empfänger – ohne Abzüge.

  • Bis zu 10.000 € pro Jahr und pro Person als Sachzuwendung möglich
  • Steuerlich anerkannt – pauschal mit nur 30 % Lohnsteuer
  • Für Angestellte, Geschäftsführer:innen & sogar Minijobber
  • Sozialabgabenfrei bei Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
  • Als Betriebsausgabe voll anrechenbar
Das sollten Sie wissen

Häufig gestellte Fragen!

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Ganz einfach: Statt einer Geldprämie oder eines Sachwert-Benefits bekommt man als Mitarbeiter physisches Gold – zum Beispiel einen kleinen Goldbarren oder als Goldsparplan mit Bruchteileigentum. Gold gilt steuerlich nicht als Geld, sondern als Sache. Und genau deshalb kann es unter bestimmten Voraussetzungen deutlich steuerbegünstigt verschenkt werden.

Bis zu 10.000 Euro pro Jahr und Person – komplett legal, pauschal versteuert durch den Arbeitgeber. Das bedeutet: Sie bekommen fast den vollen Betrag – und das Unternehmen kann es gleichzeitig als Betriebsausgabe absetzen.

Ganz wichtig: Die 10.000 Euro sind eine Freigrenze. Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, fällt der komplette Steuervorteil weg. Deshalb sollte man die Zuwendung gut planen – z. B. mit kleinen Barren in der passenden Stückelung. Genau dabei hilft Metallorum.

Nein, der Bonus ist für alle möglich: Festangestellte, Minijobber, Werkstudent:innen – sogar für Gesellschafter-Geschäftsführer. Auch Angehörige können berücksichtigt werden, sofern das Gehalt insgesamt als angemessen gilt.

Ein klassischer Geldbonus wird versteuert und verbeitragt – oft bleibt weniger als die Hälfte übrig.
Ein Goldbonus – z. B. über Metallorum – wird pauschal versteuert und kommt im besten Fall zu 100 % bei Ihnen an. Das lohnt sich richtig!

Klar. Für den Arbeitgeber ist die Ausgabe in Gold voll als Betriebsausgabe absetzbar. Gleichzeitig wirkt so ein Bonus emotional stärker – und kommt beim Team oft besser an als ein gewöhnlicher Geldbetrag.

Es gibt viele Möglichkeiten:

  • Jubiläen oder Dienstjahre

  • Besondere Projektabschlüsse

  • Persönliche Ereignisse (z. B. Hochzeit, Geburt)

  • Einfach als Anerkennung am Jahresende
    Hauptsache: Es ist betrieblich veranlasst – dann ist es steuerlich zulässig.

Es gibt viele Möglichkeiten:

  • Jubiläen oder Dienstjahre

  • Besondere Projektabschlüsse

  • Persönliche Ereignisse (z. B. Hochzeit, Geburt)

  • Einfach als Anerkennung am Jahresende
    Hauptsache: Es ist betrieblich veranlasst – dann ist es steuerlich zulässig.

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